Führerscheinverlängerung 20.12.2015
Wenn Ihr Führerschein am 20.12.2015 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.4.2016
Wenn Ihr Führerschein am 11.4.2016 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.11.2016
Wenn Ihr Führerschein am 11.11.2016 verlängert werden muss, dann müssen Sie die erste Weiterbildung dennoch bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren, weil der 11.11.2016 nach der letztmöglichen Frist des 10.09.2016 liegt!
Hier bietet es sich aber an, die Weiterbildung bereits bis 2011 zu absolvieren, damit bereits bei der Verlängerung 2011 die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden kann. In diesem Fall sollte man möglichst bald mit der Weiterbildung starten.
Sie möchten wissen, bis wann Sie Ihre 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben müssen? -Nutzen Sie einfach unser entsprechendes Kontaktformular unten und Sie bekommen schnellstmöglich Ihre Auskunft!
Übrigens:
Als Fahrer müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nach dem Stichtag ohne die Grundqualifikation/ Weiterbildung gewerblich nutzen!
Wenn Sie als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnen oder zulassen kann dies ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen.
Nutzen Sie unsere Zusatzleistungen in unserem "Planungsservice", dann behalten Sie die Fälligkeitsdaten und die fristgerechte Einhaltung der Weiterbildungen für jeden Ihrer Fahrer im Griff!
Teilen Sie uns das Ablaufdatum mit und wir prüfen die vorhandenen Möglichkeiten. Rufen Sie uns an oder benutzen Sie das untenstehende Kontaktformular.