Was wir Ihnen bieten...

Was wir Ihnen bieten...

 

 ... eine kompetente Ausbildung in den Führerscheinklassen:

  • B & B197
  • BE & B96
  • A
  • AM
  • Mofa
  • B196

Fahren mit 17

Fahren mit 17


In unserer Fahrschule wollen wir auch jungen Menschen ermöglichen, den Führerschein zu machen.

Das begleitete Fahren schon mit 17 Jahren bringt nämlich auch viele Vorteile. Ein Erwachsener Fahrer ist immer dabei und kann einem helfen mit ungewohnten Situationen umzugehen.

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, hat man teilweise schon ein ganzes Jahr in Begleitung gelernt auch nach dem Erhalt des Führerscheins im Alltag zu fahren und ist nun sicher auf das eigenständige Fahren vorbereitet.

Pkw

Pkw

B (mindestalter 17 bzw. 18 Jahre)

Pkw mit Anhänger

Pkw mit Anhänger

BE (mindestalter 17 bzw. 18 Jahre)

  • Kraftfahrzeug der Klasse B, mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
  • keine Theorie Prüfung nötig, aber Praxis Prüfung muss absolviert werden

B96 (mindestalter 17 bzw. 18 Jahre)

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Kfz der Klasse B, mit Anhänger schwerer als 750kg
  • Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf 4250kg nicht überschreiten
  • keine Prüfungen nötig, dafür aber Theorie- und Praxisstunden

Zweirad

Zweirad

Mofa (mindestalter 15 Jahre)

  • Nur eine theoretische Prüfungen nötig, sowie Theorie und Praxisstunden
  • Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

AM (mindestalter 15 Jahre, innerhalb von Deutschland)

  • Theorie- sowie Praxisprüfung erforderlich
  • Höchstgeschwindkeit von max. 45 km/h

A1 (mindestalter 16 Jahre)

  • Theorie- sowie Prasixprüfung erforderlich
  • Hubraum bis 125ccm
  • max. Leistung 11 kW 
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädige Kfz bis 15 kW

A2 (mindestalter 18 Jahre)

  • Theorie- sowie Praxisprüfung erforderlich (Ausnahme bei einem Vorbesitz der Klasse A1 von 2 Jahren, dann nur Praxisprüfung)
  • max. Leistung bis 35 kW
  • Verhältnis leistung/ Leergewicht 0,2 kW/kg

A (mindestalter 24 Jahre für direkt Einstieg/ 20 Jahre mit einem Vorbesitz von 2 Jahren der Klasse A2)

  • Theorie- sowie Praxisprüfung erforderlich (Ausnahme bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von 2 Jahren, dann nur Praxisprüfung)
  • Hubraum über 50ccm oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung über 15 kW

B196 (mindestalter 25 Jahre)

  • Theorie- sowie Praxisprüfung entfallen, nur eine Fahrerschulung notwendig 
  • Vorbesitz der Klasse B von 5 Jahren erforderlich
  • Hubraum bis 125ccm
  • max. Leistung 11 kW 
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädige Kfz bis 15 kW
  • 6x á 90 min. Theorieunterricht
  • mind. 7,5x á 90 min. Praxisunterricht

Kontakt

Fahrschule Nawrath
Marienfelder Allee 197 b
12279 Berlin

Tel: 030 7216045 Fax: 030 7217051 Mobil: 0178 1670202 Email: kontakt@fahrschule-nawrath.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
14.00 - 19.00 Uhr

Freitag
14.00 - 17.30 Uhr
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