B196: Motorrad fahren mit dem PKW Führerschein

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Die Ausbildung besteht aus 4 x 90 min klassenspezifischem Theorieunterricht für Motorrad und mindestens 5 x 90 min praktischem Unterricht. Bei höherem Bedarf müssen zusätzliche Fahrstunden genommen werden.

Eine Prüfung findet nicht statt.

Der Fahrlehrer muss sich sicher sein, dass der Bewerber sicher im Umgang mit dem Motorrad ist. Ansonsten darf er keine Bescheinigung ausstellen.


Motorradbekleidung ist mitzubringen:

  • Helm
  • Handschuhe
  • Motorradjacke
  • Motorradhose mit Protektoren
  • Motorradschuhe

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine  Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Es ist keine Prüfung erforderlich, es gibt keine vereinfachte Aufstiegsmöglichkeit auf A2 (48 PS).

 

Die Schlüsselzahl (B) 196 gilt nur in Deutschland.

Es stehen als Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung:

  • Kymco Agility City 125 (Automatik)
  • Honda CBF 125 (Schaltung)

 

 

 

B196: Motorrad fahren mit dem PKW Führerschein

Fahrerschulung B96 / Fahren mit Anhänger

Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B

Der Kurs ist in drei Blöcke unterteilt:

  • 2,5 Std. Theorie
  • 3,5 Std. Praxis
  • eine Std. fahren im öffentlichen Straßenverkehr

Der Kurs kann in Gruppen stattfinden, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.

Eine Prüfung findet nicht statt.

Der Fahrlehrer muss sich sicher sein, dass der Bewerber sicher mit dem Gespann umgehen kann. Ansonsten darf er keine Bescheinigung ausstellen.

Die Schlüsselzahl (B) 96 muss im Führerschein eingetragen werden.

Eins unserer Ausbildungsfahrzeuge:

Fahrerschulung B96 / Fahren mit Anhänger

Führerscheinklasse B 197

Unter

folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl

B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die

Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen

  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen

    (die Testfahrt muss je zur Hälfte innerorts und außerorts

    erfolgen).

  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die

    Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).

  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch

    Schaltwagen gefahren werden.

  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls

    auf diesem Wege aufgelöst werden.

Zu beachten für Inhaber des Führerscheins B197 bei aufbauende Fahrerlaubnisklassen:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Unser

Schulungsfahrzeug:

Führerscheinklasse B 197

Kontakt

Fahrschule Nawrath
Marienfelder Allee 197 b
12279 Berlin

Tel: 030 7216045 Fax: 030 7217051 Mobil: 0178 1670202 Email: kontakt@fahrschule-nawrath.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
14.00 - 19.00 Uhr

Freitag
14.00 - 17.30 Uhr
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