B196: Motorrad fahren mit dem PKW Führerschein
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Die Ausbildung besteht aus 4 x 90 min klassenspezifischem Theorieunterricht für Motorrad und mindestens 5 x 90 min praktischem Unterricht. Bei höherem Bedarf müssen zusätzliche Fahrstunden genommen werden.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Der Fahrlehrer muss sich sicher sein, dass der Bewerber sicher im Umgang mit dem Motorrad ist. Ansonsten darf er keine Bescheinigung ausstellen.
Motorradbekleidung ist mitzubringen:
- Helm
- Handschuhe
- Motorradjacke
- Motorradhose mit Protektoren
- Motorradschuhe
Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Es ist keine Prüfung erforderlich, es gibt keine vereinfachte Aufstiegsmöglichkeit auf A2 (48 PS).
Die Schlüsselzahl (B) 196 gilt nur in Deutschland.
Es stehen als Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung:
- Kymco Agility City 125 (Automatik)
- Honda CBF 125 (Schaltung)
Fahrerschulung B96 / Fahren mit Anhänger
Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
Der Kurs ist in drei Blöcke unterteilt:
- 2,5 Std. Theorie
- 3,5 Std. Praxis
- eine Std. fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Der Kurs kann in Gruppen stattfinden, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Der Fahrlehrer muss sich sicher sein, dass der Bewerber sicher mit dem Gespann umgehen kann. Ansonsten darf er keine Bescheinigung ausstellen.
Die Schlüsselzahl (B) 96 muss im Führerschein eingetragen werden.
Eins unserer Ausbildungsfahrzeuge:
Führerscheinklasse B 197
Unter
folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl
B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die
Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
(die Testfahrt muss je zur Hälfte innerorts und außerorts
erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die
Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch
Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls
auf diesem Wege aufgelöst werden.
Zu beachten für Inhaber des Führerscheins B197 bei aufbauende Fahrerlaubnisklassen:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!
Unser
Schulungsfahrzeug:
Kontakt
Marienfelder Allee 197 b
12279 Berlin
Öffnungszeiten
14.00 - 19.00 Uhr
Freitag
14.00 - 17.30 Uhr